Aufgabe der Kommission ist es, zu den ihr von der Ombudsstelle oder vom Diözesanbischof vorgelegten Fällen von möglichen Gewalthandlungen und/oder sexuellem Missbrauch die Erhebungen durchzuführen, die zu einer möglichen umfassenden und objektiven Beurteilung des Sachverhalts seitens der Kirche notwendig sind. In einem nächsten Schritt gibt sie eine abschließende Beurteilung mit einer Empfehlung zur weiteren Vorgangsweise im Hinblick auf den/die Täter*in. Sie erarbeitet dabei geeignete kirchenrechtliche bzw. disziplinäre Maßnahmen und schlägt diese dem zuständigen Ordinarius (Diözesanbischof, Generalvikar, höherer Oberer) vor.